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Huntington-Zentrum: FAQ
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Ich möchte mich testen lassen, ob ich Träger
des Huntington-Gens bin. Was muss ich tun?
Für die Inanspruchnahme und den Ablauf der
DNS-Diagnostik hat die Huntington-Hilfe Richtlinien erarbeitet, an die sich die
humangenetischen Institute bei der Durchführung des Tests halten.
Freiwilligkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren und eine psychologische
Begleitung der Probanden durch erfahrene Fachleute ist Voraussetzung. Von der
deutschen Huntington-Hilfe in Duisburg werden die Richtlinien zur Verfügung
gestellt (Tel. 0203-22915).
Bei meiner Mutter wurden auf einem Allel 42
CAG-Repeats festgestellt. Was bedeutet dieses Ergebnis für mich und meine
Schwester?
Aus dem molekulargenetischen Befund Ihrer Mutter
ergibt sich, dass sie das mutierte Huntington-Gen trägt, das heißt, sie ist
Anlageträgerin für die Huntington-Krankheit (HK) und wird zu einem unklaren
Zeitpunkt mit über 90% Wahrscheinlichkeit Symptome der HK entwickeln. Für Sie
und Ihre Schwester bedeutet dies, dass Sie zu 50% das Risiko tragen, dieses
mutierte Gen geerbt zu haben und auch (zu einem unbestimmten Zeitpunkt) zu
erkranken. Dieses Risiko ist statistisch: es schließt nicht aus, dass Ihre
Schwester und Sie beide, nur einer von beiden oder keiner Merkmalsträger ist.
Was können Sie tun? Sie können sich humangenetisch beraten lassen und- nach
Beratung- als Risikopersonen die Möglichkeiten der sog. präsymptomatischen,
molekulargenetischen Diagnostik in Anspruch nehmen. Unser Wissen über
präventive Therapie ist begrenzt: es gibt einige Ansätze, die in klinischen
Studien erprobt werden. Wann nun die HK bei Anlageträgern auftritt, hängt von
der Anzahl der repeats ab: je mehr die Zahl den kritischen Wert von 40
überschreitet, desto früher ist mit dem Auftreten von Symptomen zu rechnen,
die psychisch (Depression, Ängste etc.) oder neurologisch (Bewegungsstörungen)
sein können.
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Ich interessiere mich für eine Aufnahme in die Klinik
Taufkirchen auf der Huntington-Station. Problem ist, dass ich weiter weg wohne.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Es gibt in Deutschland neben der
Huntington-Station an der Klinik Taufkirchen (Vils) noch in Bochum
und Heiligenhafen ausgewiesene Behandlungszentren. Für den süddeutschen Raum
(Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen, Hessen, teilweise auch
Sachsen-Anhalt) bietet die Station in Taufkirchen mit einem Erfahrungsschatz von
zehn Jahren die nächstgelegene spezialisierte Behandlungsstätte. Weisen Sie
die Krankenkasse hierauf hin und besprechen Sie mit dem Sachbearbeiter die
Transportkosten. Das Huntington-Zentrum Süd wurde mit
Unterstützung der AOK Bayern eingerichtet. Sollten gesetzliche Krankenkassen
Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme für eine Behandlung im
Huntington-Zentrum Süd machen, so steht Herr Poggemann vom
Dienstleistungszentrum München der AOK Bayern (Tel.: 089/63003-311) für Auskünfte
zur Verfügung. Bitte machen Sie die Sachbearbeiter Ihrer gesetzlichen
Krankenkassen auf diese Auskunftsmöglichkeit aufmerksam. Auf Einweisung eines Neurologen/Psychiaters oder Hausarztes
nehmen wir gerne nach vorheriger Absprache auf. Wir können Ihnen vorab auch
unsere Stationsbroschüre zur Vorlage bei der Krankenkasse zusenden, die Sie hier
anfordern können.
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Sprechen Sie
uns an! Schicken Sie uns hier
Ihre Fragen.
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Mein Mann würde nie allein zu Ihnen in die Klinik kommen. Kann ich mit im Zimmer aufgenommen werden oder welche
Möglichkeiten gibt es?
Bei Vorliegen einer ärztlichen Einweisung
(Verordnung von Krankenhauspflege) können bei vorhandener Kapazität Angehörige im Zimmer der Patienten aufgenommen werden. Wir können jedoch auch
eine Übernachtungsmöglichkeit (Übernachtung und Frühstück) im ans Krankenhaus angeschlossene
Personalwohnheim anbieten. Bitte erfragen Sie die aktuelle Verfügbarkeit und den aktuellen
Pensionspreis über unsere Frau Vielhuber unter Tel. 08084/934-206. Die
Rückzugsmöglichkeit wird von den Angehörigen als wohltuend erlebt und
erleichtert die Entscheidung, während des Aufenthaltes des Patienten auch ganz nach
Hause fahren zu können. Wenn ein Krankentransport notwendig ist, machen einige
Krankenkassen Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme, weil man ja das
nächstgelegene Krankenhaus hätte in Anspruch nehmen müssen. Besorgen Sie sich
daher vorab eine Übernahmeerklärung für die Transportkosten.
Sollten gesetzliche Krankenkassen
Schwierigkeiten bei dieser Kostenübernahme für eine Behandlung im
Huntington-Zentrum Süd machen, so steht Herr Poggemann vom
Dienstleistungszentrum München der AOK Bayern (Tel.: 089/63003-311) für Auskünfte
zur Verfügung. Bitte machen Sie die Sachbearbeiter Ihrer gesetzlichen
Krankenkassen auf diese Auskunftsmöglichkeit aufmerksam.
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Welche Therapien werden in der Klinik Taufkirchen für Patienten
mit der Huntington-Erkrankung angeboten?
Wir können je nach Indikation Arbeitstherapie
mit verschiedenen Werkstoffen, kognitives und lebenspraktisches Training,
Krankengymnastik, Sport-, Kunst- und Musiktherapie sowie Logopädie anbieten.
Seelsorge auf Wunsch. Darüber hinaus stehen eine Psychologin und der
Sozialdienst zur Verfügung. Einen Überblick über den aktuellen Therapieplan
erhalten Sie hier.
Welche Therapien sind zu Hause sinnvoll?
Bei unseren Patienten, die wieder nach Hause
gehen, empfehlen wir gerne eine Weiterführung der Logopädie, Krankengymnastik,
Ergotherapie bei Bedarf oder die Teilnahme an sogenannten tagesstrukturierenden
Angeboten. Das können Tagesstätten oder Tagespflegeeinrichtungen sein. Hierbei
ist ein Vor-Ort-Gespräch mit dem behandelnden Neurologen/Psychiater /Hausarzt
sinnvoll, der bei Bedarf Kontakt zur Krankenkasse oder zum Sozialpsychiatrischen
Dienst knüpfen kann, wo die Namen der Ansprechpartner erfahren werden können.
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Ich kann meinen Angehörigen nicht mehr zu Hause
versorgen und brauche Rat, welche Einrichtungen Patienten mit der
Huntington-Erkrankung aufnehmen. Wohin kann ich mich wenden?
Es gibt selten Einrichtungen, die ausschließlich
Patienten mit der Huntington-Erkrankung aufnehmen. Je nach Betreuungsbedarf
kommen offene oder geschlossene Heime oder Einrichtungen mit angeschlossener
Förder- oder Werkstätte infrage. Bei der Entscheidung für eine Einrichtung
sind verschiedene Faktoren zu bedenken. Ansprechadressen sind z.B.
Sozialpsychiatrische Dienste, die einen Überblick über die Einrichtungen vor
Ort haben. Anfragen an die Deutsche Huntington-Hilfe (Tel. 0203-22915) oder an
Ansprechpartner der Selbsthilfegruppen sind ebenso sinnvoll. Bei Bedarf können
Sie auch hier mit uns
Kontakt aufnehmen.
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Daheim wird mir alles zuviel.
Die Betreuung und Pflege eines Patienten mit der
Huntington-Erkrankung ist eine Aufgabe, bei denen Angehörige oft über ihre
eigenen Kräfte hinaus gehen. Unter diesen Umständen können eigenwillige
Verhaltensweisen der Erkrankten zum Reizpunkt werden. Entlastend kann sein, wenn
die pflegerische Versorgung nicht allein auf zwei Schultern ruhen muss. Wenn
eine Pflegestufe vorliegt, können über eine Sozialstation pflegerische
Tätigkeiten übernommen werden. Zu einer stundenweise Entlastung gibt es auch
die Möglichkeit, Zivildienstleistende in die Wohnung kommen zu lassen, mit
denen sich der Erkrankte beschäftigen kann. Möglicherweise kann noch tageweise
zu einer Tagespflegeeinrichtung motiviert werden. Hierzu gibt es auch weitere
Leistungen der Pflegeversicherung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Die Angebote können dazu dienen, dass Sie als Angehörige auch mal wieder Luft
holen können und vielleicht etwas entspannter wieder an die Pflege und
Betreuung gehen können. Sicherlich gibt es auch Ansprechpartner der
Huntington-Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe, die Ihnen mit Tipps und praktischen
Hilfen zur Seite stehen können. Möglicherweise kann die Behandlung des
Patienten in einem Krankenhaus Symptome verbessern oder eine Kurzzeitpflege in
einem Pflegeheim die Situation für alle Beteiligten entspannen.
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Bei meinem Vater gibt es
Probleme im Heim.
Auch Pflegeeinrichtungen sind manchmal mit der
Versorgung von Huntington-Patienten überfordert. Unterbesetzung im Heim,
schwierige individuelle Verhaltensweisen des Patienten und das schmerzhafte
Erkennen der Hilflosigkeit auch des Pflegepersonals angesichts der unheilbaren
Erkrankung können eine schwierige Situation bestimmen. Nun fällt es
schwer, ohne Kenntnis des Einzelfalles Möglichkeiten der Abhilfe aufzuzeigen.
Unserer Erfahrung hilft ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung. Überlegen
könnte man eine räumliche Veränderung, sprich Umzug in ein anderes Zimmer.
Oder vermehrte individuelle Angebote für Ihren Vater. Gerne bieten wir auch in
unserem Haus Hospitationsmöglichkeiten für das Pflegepersonal der Station, auf
der Ihr Vater lebt, an, um Tipps zum Umgang zu bekommen. Auf Anfrage bietet der
Stationsleiter, Herr Dengler, Fortbildungen in der Einrichtung an.
Hier
können Sie ihm ein Mail schicken. Wenn Sie das Gefühl haben, es ist eine sehr
verfahrene Situation entstanden, sollte vielleicht die Einweisung in ein
Krankenhaus zur Behandlung der problematischen Verhaltensweisen und der Symptome
überlegt werden. In dieser Zeit kommt auch das Pflegepersonal zur Ruhe und es
kann entspannter eine zukünftige Strategie erarbeitet werden. Kündigen Sie auf
keinen Fall den Heimplatz. Wenn das Heim mit der Versorgung überfordert ist,
ist es laut Heimgesetz unter bestimmten Bedingungen selbst gefordert, Ihnen zu zumutbaren Bedingungen eine
Alternative nachzuweisen. Hierbei kann man aber oft einen Konsens finden und
ggf. die Rückübernahme in die alte Einrichtung bei gleichzeitiger Anmeldung in
einem anderen Heim vereinbaren.
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Meine Mutter wohnt noch zu Hause. Die Pflegekasse hat die Höhereinstufung auf
Pflegestufe 3 abgelehnt. Was kann ich tun?
Sie können zunächst zur Fristwahrung formlos
gegen den Bescheid der Pflegekasse einen Widerspruch einlegen und ggf. später
Argumente nachreichen. So sollte der Bescheid der Pflegekasse ausdrücklich eine
Rechtsbehelfsbelehrung umfassen. Bei der häuslichen Begutachtung wurde ein
umfassendes Gutachten erstellt, das krankheitsbedingte Einbußen und den daraus
resultierenden Pflegeaufwand auflistet. Dieses Gutachten können Sie einsehen
und sich ggf. in Kopie anfordern. Akteneinsicht ist in § 25 SGB X geregelt.
Wenn Sie mit einzelnen Angaben und Einschätzungen nicht einverstanden sind,
begründen Sie einen aus Ihrer Sicht höheren Pflegeaufwand. Günstig ist es,
wenn Sie ein Pflegetagebuch über mehrere Tage führen, um einen konkreten
Nachweis über Ihre eigenen Pflegebemühungen zu haben. Fragen Sie hierzu Ihre
Krankenkasse, ob Sie eine kostenlose Broschüre zum Thema Pflege und
Pflegetagebuch anbieten kann. Nutzen Sie auch die
Musterbriefe, die die Deutsche Huntington-Hilfe zur Verfügung stellt. Hier
können Sie diese aufrufen.
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Ich möchte mich soweit möglich absichern.
Welche Möglichkeiten habe ich? Was kann ich alles beantragen?
Je nach Lebenslage und Krankheitsfortschritt
können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche beanspruchen. Dies fängt beim
Schwerbehindertenausweis an, der bereits im Arbeitsleben Vorteile bringen kann.
Private Zusatzpolicen bei zu erwartender Erwerbsunfähigkeit sind ebenso zu
überlegen. Hierbei ist eine besondere Auskunftspflicht bei der Antragstellung
zu erwarten. Wenn Sie bereits erwerbsunfähig sind, jedoch keine
Rentenansprüche erworben haben, können Sie unter gewissen Umständen Anspruch
auf Grundsicherungsleistungen haben. Diese sind vorrangig vor Leistungen der
Sozialhilfe. Überlegen sollten Sie sich vielleicht auch die Antragstellung auf
Wohngeld. Für Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt haben wir einige
Musterbriefe vorbereitet. Auch bietet die Deutsche Huntington-Hilfe
Formulierungshilfen an. Hier kommen Sie zu unserem
Angebot an Musterschreiben, ergänzt um einen Link zu den Internetseiten der
Huntington-Hilfe. Überlegenswert sind ferner der Eintritt in einen
Interessensverband, z.B. VDK, der in kniffligen Fragen Auskünfte erteilen kann,
sowie der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die den Bereich Sozialrecht
einschließt. Machen Sie sich auch mit den Themen Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung vertraut.
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